Nach unseren langjährigen Erfahrungen bei der Beratung von Unternehmen und Unternehmern benötigen gerade mittelständische Unternehmen nicht für jedes Problem einen juristischen Spezialisten, sondern einen Berater auf Augenhöhe, der auf Basis unternehmerischen Denkens und Handelns die Fragestellungen ziel- und zweckorientiert und individuell löst.
Erstellung der Finanzbuchführung und der Jahresabschlüsse für Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften inklusive Konzernkonsolidierung, Stiftungen, Vereine und Verbände. Bearbeitung des gesamten Lohnwesens inkl. Lohn- und Baulohnabrechnungen.
Erstellung sämtlicher Steuererklärungen. Steuerliche Beratung inkl. strategischer Steuergestaltung und steuerlicher Optimierung. Erbschafts- und schenkungssteuerliche Beratung inkl. Sicherung der Unternehmensnachfolge. Vertretung gegenüber den Finanzbehörden und den Sozialversicherungsträgern bei Betriebsprüfungen und sonstigen Außenprüfungen.
Durch die Anwaltskanzlei „STAPF RECHTSANWALT“ können nicht nur spezielle Rechtsberatungen, sondern auch sämtliche Prozessvertretungen für unsere Mandanten übernommen werden. Erstellung, Gestaltung und Überprüfung von Verträgen inkl. gerichtlicher Durchsetzung.
Arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung vor allen Arbeitsgerichten. Erbrechtliche und familienrechtliche Beratung. Mahn- und Inkassowesen. Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Grundstücksrecht. Anwaltliche Vertretung in Finanzgerichtsverfahren, Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Beratung bei der Strukturierung bzw. Umstrukturierung von Unternehmen, Optimierung von Unternehmensstrukturen inkl. Existenzgründungsberatung.
Übernahme von internen und externen Controllingaufgaben. Einführung bzw.Überprüfung und Optimierung des internen Rechnungswesens inkl. Kalkulation des Angebotspreises usw.
Beratung bei der Finanzierung von Projekten und Unternehmen inkl. Ratingberatung. Krisen-, Sanierungs- und insolvenznahe Beratung.
Durch die Wirtschaftsprüfungskanzlei „STAPF WIRTSCHAFTSPRÜFER“ können für unsere Mandanten spezielle Prüfungen von Jahresabschlüssen, Organisationsstrukturen und betrieblichen Abläufen durchgeführt, sowie verschiedene Gutachten erstellt werden. Die Tätigkeit im Bereich der Wirtschaftsprüfung bezieht sich nur auf freiwillige Prüfungen, nicht auf Pflichtprüfungen.
vom regionalen Sportverein bis zum Sportverband auf Bundesebene
Wir vertreten und beraten Unternehmer, die Geschäftsleitung und gesetzlichen Vertreter von Unternehmen und Organisationen (Vorstände, Geschäftsführer, Werks- bzw. Betriebsleiter, Referenten, Prokuristen), sowie Inhaber von Unternehmen und Gesellschafter
STAPF Steuerkanzlei GmbH
Hadergasse 6
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